SCHULE IN CORONA-ZEITEN

Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes

Die staatliche Verpflichtung zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes erfordert es, dass die Schule die Schulöffentlichkeit (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Personal des Schulträgers) unverzüglich in geeigneter Weise informiert, sobald das örtliche Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz an der Schule verhängt.

Aktueller Status einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes: 

keine

Rundverfügung Nr. 2 / 2022

Rundverfügung 2/22 (03.02.2022)

Rundverfügung Nr. 1 / 2022

Rundverfügung 1/22 (10.01.2022)

„Alle mehrtägigen Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses sowie alle sonstigen schulischen Veranstaltungen mit Übernachtung werden über den 31.01.2022 hinaus bis zu den Osterferien 2022 untersagt.
Bei eintägigen Fahrten ist eine kurzfristige kostenlose Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.“

Rundverfügung Nr. 31 / 2021

1. Zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. November 2021 (Nds. GVBl. S. 770), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2021, Online gestellt und somit verkündet am 11. Dezember 2021

https://www.niedersachsen.de/verkuendung

2. Zur Anwendung des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5262).

Rundverfügung Nr. 31 / 2021

Diese Rundverfügung 31 / 2021 ersetzt die Rundverfügung des RLSB xyz 29/2021 vom 10. Oktober 2021 und 30/2021 vom 23. November 2021.

Weitere Informationen:

Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums

Kontakt

Freie Waldorfschule Apensen
Auf dem Brink 49
21641 Apensen

Tel: 04167/ 699 74 80
Fax: 04167/ 699 74 89
Mail: verwaltung@waldorfschule-apensen.de


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